Feuerbeschau

FeuerbeschauSeit 18. Februar 2012 gilt das neue steiermärkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz.

Dadurch gab es auch bei der Feuerbeschau umfangreiche Änderungen.

Seither sind nur mehr sogenannte besonders brandgefährdete bauliche Anlagen einer regelmäßigen Beschau zu unterziehen. Das heißt, Objekte welche nicht darunter fallen, werden nur bei offensichtlicher Brandgefahr einer Feuerbeschau unterzogen.

Unbedingt zu erwähnen ist, dass somit die Verantwortung jedes einzelnen gestiegen ist.

Wurde man zuvor bei der Feuerbeschau auf feuergefährliche Mängel aufmerksam gemacht, erfolgt dies jetzt nur mehr im Rahmen der Kehrung bezüglich gemeldeter Feuerungsanlagen und Feuerstätten.